ReVet® RV 25

ReVet® RV 25

Homöopathisches Arzneimittel für Tiere

Globuli zum Eingeben

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ReVet H 25 für Heimtiere

Globuli in 10 g erhältlich

 

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ReVet® H 25

Verletzungen, Arthrose

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PZN

08762838

Packungsgröße

42 g

Präparat

ReVet® RV 25 Globuli (Streukügelchen) für Tiere

Anwendungsgebiete

Für Tiere (Pferd, Rind, Schaf, Ziege, Schwein, Hühner, Pute, Gans, Ente, Taube, Kaninchen, Karpfen, Forelle, Hund, Katze, Maus, Ratte, Meerschweinchen, Marderartige, Ziervögel, Amphibien, Reptilien)

Homöopathisches Arzneimittel für Tiere. Streukügelchen (Globuli) zum Eingeben.

Inhaltsstoffe

In 42 g Streukügelchen sind verarbeitet: Wirkstoffe: Arnica montana ex planta tota Dil. C6, Hypericum Dil. C6, Ledum Dil. C6, Nux vomica Dil. C6, Rhus toxicodendron Dil. C6, Ruta Dil. C6, Symphytum Dil. C6 je 60 mg.
Wirkstoffe 1 - 7 gemeinsam potenziert über die letzte Stufe (HAB, Vorschrift 40a).

Dosierung

Soweit nicht anders verordnet und in Abhängigkeit vom Körpergewicht erhalten:
Heimtiere (Mäuse, Ratten, Meerschweinchen, Marderartige), Ziervögel, ...........................ca. 1 – 3 Globuli
Kaninchen, Tauben ..............................................................................................................ca. 1 – 3 Globuli
Welpen, Katzen ...................................................................................................................ca. 2 – 5 Globuli
Hunde ..................................................................................................................................ca. 5 – 10 Globuli
Schafe, Ziegen ....................................................................................................................ca. 10 Globuli
Kälber, Schweine .................................................................................................................ca. 10 – 20 Globuli
Pferde, Rinder .....................................................................................................................ca. 30 – 50 Globuli

Bei den Tierarten, bei denen keine individuelle Dosierung möglich ist, z.B. bei Heimtieren (Mäuse, Ratten, Meerschweinchen, Marderartige), Kaninchen, Geflügel (Hühner, Puten, Gänse, Enten), Fischen (Karpfen, Forellen), Ziervögeln, Amphibien und Reptilien kann eine Auflösung von ca. 20 Globuli pro Liter im Trink-, Badewasser oder Tauchbad angewendet werden.
ReVet® RV 25 - oral - (Globuli) wird in etwas Wasser aufgelöst eingegeben. Die Globuli dürfen auch aufgelöst mit etwas Nahrung oder Tränke verabreicht werden.
Die Häufigkeit und Dauer der Anwendung richtet sich in erster Linie nach den Grundsätzen der Homöopathie, wonach bei beginnender Besserung seltener dosiert wird und nach Erreichen des Normalzustandes zunächst keine weitere Anwendung erforderlich ist.

In akuten Fällen: Soweit nicht anders verordnet, 3-4 mal täglich eine Dosis, über einige Tage; bei zunehmender Besserung seltener. Bei besonders schmerzhaften oder bedrohlichen Zuständen sind häufigere Gaben möglich.

In chronischen Fällen: Soweit nicht anders verordnet, 1-2 mal täglich eine Dosis, über einige Wochen; bei zunehmender Besserung seltener. Sofern keine individuelle Bemessung der Arzneigaben möglich ist, z. B. bei Heimtieren, Ziervögeln und Exo ten, hat sich auch die Auflösung von ca. 20 Globuli pro Liter im Trink- und Badewasser zur freien Aufnahme bewährt.

Bestandsbehandlung:
42 g Globuli sind ausreichend für eine Arzneigabe bei 10.000 bis 30.000 Broilern je nach Mastphase oder 5.000 Legehennen oder 2.500 Puten, Gänsen, Enten oder 500 – 600 Schafen oder 500 Läuferschweinen oder 250 Mastschweinen oder 100 – 150 Kühen oder Mastrindern. Es hat sich bewährt, von der nötigen Globuli-Menge kurz vor Gebrauch eine Auflösung in kaltem bis lauwarmen Trinkwasser anzusetzen (z.B. 1 – 2 Liter für den Inhalt einer OP à 42 g Globuli), welche anschließend in die Tränke oder den Futterbrei gründlichst eingerührt wird. Der ausgiebige Rührvorgang hat sich hierbei als maßgeblich für die Wirksamkeit der Mischung erwiesen. Entsprechendes gilt für die sorgfältige Herstellung der Auflösung zur Einspeisung in Tränke-Automaten oder zur Verabreichung als Aufguss auf Silage oder Raufutter (z.B. in Rinderbeständen).

Behandlung von Geflügelbeständen:
Hier wird bei der Dosierung von einem bestimmten Arzneigehalt der Tränke ausgegangen und zwar von 20 Globuli/Liter (das entspricht 1 OP von 42 g Globuli auf 250 Liter). 250 Liter reichen etwa für 10.000 bis 30.000 Broiler oder ca. 5.000 Legehennen oder ca. 2.500 Puten, Gänse, Enten, etc. Schwere Tiere oder Rassen verbrauchen naturgemäß mehr als leichtere und nehmen dadurch die ihnen gemäße Arzneimenge auf. Die Häufigkeit der Arzneigaben wird durch periodisches Anbieten arzneihaltiger Tränke bestimmt. Es ist darauf zu achten, dass unmittelbar nach Verbrauch der arzneihaltigen Tränke eine ausreichende Trinkwasserversorgung gewährleistet ist.

Behandlung von Schweinebeständen: Entsprechend der Dosierung von 10 bis 20 Globuli pro Schwein reicht 1 OP von 42 g für eine Arzneigabe bei 500 Läuferschweinen oder 250 ausgemästeten Schweinen oder Sauen. Die Häufigkeit der Arzneigaben ist in Betrieben mit Nassfütterung und festen Futterzeiten über die Einmischung in den abgekühlten Futterbrei zu regeln. Dabei ist die Zahl der Arzneigaben an die Zahl der Fütterungen gebunden. Werden häufigere
Arzneigaben nötig, muss auf die Verabreichung mit dem Trinkwasser ausgewichen werden (1 OP zu 42 g Globuli auf 250 Liter Wasser).

Gegenanzeigen

keine bekannt.

Vorsichtsmaßnahmen und Warnhinweise

Anwendung während der Trächtigkeit und Laktation und in der Legeperiode:
Zur Verträglichkeit von ReVet® RV 25 bei trächtigen und laktierenden Tieren bzw. bei Tieren in der Legeperiode
liegen keine Untersuchungsergebnisse vor. Wie alle Arzneimittel sollten auch homöopathische Arzneimittel
während der Trächtigkeit und Laktation nur nach Rücksprache mit dem Tierarzt angewendet werden.

Nebenwirkungen

keine bekannt.
Hinweis: Bei der Behandlung mit einem homöopathischen Arzneimittel können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). In diesem Fall sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Tierarzt befragen.

Wechselwirkungen

Wie bei andern Arzneimitteln können auch bei homöopathischen Arzneimitteln Wechselwirkungen mit anderen Arzneitmitteln auftreten. Wenn ReVet® RV 25 gleichzeitig mit einem anderen Arzneimittel angewendet werden soll, fragen Sie dazu Ihren Tierarzt.

Hinweis

Hinweis: Bei anhaltenden, unklaren, periodisch oder neu auftretenden Beschwerden, Fieber oder schweren Störungen des Allgemeinbefindens sollte umgehend ein Tierarzt aufgesucht werden.

Bitte Gebrauchsinformation beachten.

Glutenfrei

ja

Lactosefrei

ja

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Allgemeines Dosierschema für Tiere

Bei den Tier-Präparaten handelt es sich um speziell abgestimmte homöopathische Kombinationsarzneimittel. Die Globuli können auch über das Trinkwasser oder das Futter verabreicht werden.
 

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Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Tierärztin, Ihren Tierarzt oder in Ihrer Apotheke.