Allgemeines Dosierschema für Tiere
Bei den Tier-Präparaten handelt es sich um speziell abgestimmte homöopathische Kombinationsarzneimittel. Die Globuli können auch über das Trinkwasser oder das Futter verabreicht werden.
Globuli zum Eingeben
Registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation.
In der Apotheke Ihrer Wahl bestellen:
08762666
42 g
ReVet® RV 18 Globuli (Streukügelchen) für Tiere
Für Tiere (Pferd, Rind, Schaf, Ziege, Schwein, Hühner, Pute, Gans, Ente, Taube, Kaninchen, Karpfen, Forelle, Hund, Katze, Maus, Ratte, Meerschweinchen, Marderartige, Ziervögel, Amphibien, Reptilien)
Homöopathisches Arzneimittel für Tiere. Streukügelchen (Globuli) zum Eingeben.
Registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation. Vor der
Anwendung sollte eine tierärztliche Untersuchung erfolgen.
In 42 g Streukügelchen sind verarbeitet: Wirkstoffe: Berberis vulgaris Dil. C4, Cantharis Dil. C6, Lycopodium Dil. C9, Sabal serrulatum Dil. C4 je 105 mg.
Wirkstoffe 1 - 4 gemeinsam potenziert über die letzte Stufe (HAB, Vorschrift 40a).
Soweit nicht anders verordnet und in Abhängigkeit vom Körpergewicht erhalten:
Zur Einzeltierbehandlung:
Heimtiere (Mäuse, Ratten, Meerschweinchen, Marderartige), Ziervögel,
Kaninchen, Tauben...............................................................................................................ca. 1 – 3 Globuli
Hundewelpen, Katzen..........................................................................................................ca. 2 – 5 Globuli
Hunde...................................................................................................................................ca. 5 – 10 Globuli
Schafe, Ziegen.....................................................................................................................ca. 10 Globuli
Kälber, Schweine..................................................................................................................ca. 10 – 20 Globuli
Pferde, Rinder......................................................................................................................ca. 30 – 50 Globuli
ReVet® RV 18 Streukügelchen (Globuli) werden in etwas Wasser aufgelöst eingegeben. Die Globuli können
auch aufgelöst mit etwas Futter oder in der Tränke verabreicht werden.
Zur Behandlung von Gruppen oder von Tieren, bei denen keine individuelle Dosierung möglich ist:
Heimtiere (Mäuse, Ratten, Meerschweinchen, Marderartige), Ziervögel, Kaninchen, Tauben, Hühner, Puten,
Gänse, Enten, Fische (Karpfen, Forelle), Amphibien und Reptilien:
Anwendung mit dem Trinkwasser, als Badewasser oder Tauchbad. Hierzu ca. 20 Globuli pro Liter Wasser
auflösen.
Zur Bestandsbehandlung:
42 g Globuli sind ausreichend für eine Arzneigabe bei 10.000 bis 30.000 Broilern je nach Mastphase oder
5.000 Legehennen oder 2.500 Puten, Gänsen, Enten oder 500 – 600 Schafen oder 500 Läuferschweinen
oder 250 Mastschweinen oder 100 – 150 Kühen oder Mastrindern. Die nötige Globuli-Menge kurz vor Gebrauch
in kaltem bis lauwarmen Trinkwasser ansetzen (z.B. 1 – 2 Liter für den Inhalt einer OP à 42 g Globuli)
und anschließend in die Tränke oder den Futterbrei gründlich einrühren. Entsprechendes gilt für die sorgfältige
Herstellung der Auflösung zur Einspeisung in Tränke-Automaten oder zur Verabreichung als Aufguss auf
Silage oder Raufutter (z.B. in Rinderbeständen).
Behandlung von Geflügelbeständen:
Hier wird bei der Dosierung von einem bestimmten Arzneigehalt der Tränke ausgegangen und zwar von 20
Globuli/Liter (das entspricht 1 OP von 42 g Globuli auf 250 Liter). 250 Liter reichen etwa für 10.000 bis 30.000
Broiler oder ca. 5.000 Legehennen oder ca. 2.500 Puten, Gänse, Enten, etc. Schwere Tiere oder Rassen
verbrauchen naturgemäß mehr als leichtere und nehmen dadurch die ihnen gemäße Arzneimenge auf. Die
Häufigkeit der Arzneigaben wird durch periodisches Anbieten arzneihaltiger Tränke bestimmt. Es ist darauf
zu achten, dass unmittelbar nach Verbrauch der arzneihaltigen Tränke eine ausreichende Trinkwasserversorgung
gewährleistet ist.
Behandlung von Schweinebeständen:
Entsprechend der Dosierung von 10 bis 20 Globuli pro Schwein reicht 1 OP von 42 g für eine Arzneigabe bei
500 Läuferschweinen oder 250 ausgemästeten Schweinen oder Sauen. Die Häufigkeit der Arzneigaben ist
in Betrieben mit Nassfütterung und festen Futterzeiten über die Einmischung in den abgekühlten Futterbrei
zu regeln. Dabei ist die Zahl der Arzneigaben an die Zahl der Fütterungen gebunden. Werden häufigere
Arzneigaben nötig, muss auf die Verabreichung mit dem Trinkwasser ausgewichen werden (1 OP zu 42 g
Globuli auf 250 Liter Wasser).
Häufigkeit und Dauer der Anwendung:
Die Häufigkeit und Dauer der Anwendung richtet sich nach den Grundsätzen der Homöopathie, wonach bei
beginnender Besserung seltener dosiert wird und nach der Heilung keine weitere Anwendung erforderlich
ist. Auch homöopathische Arzneimittel sollten ohne tierärztlichen Rat nicht über längere Zeit verabreicht
werden.
In akuten Fällen: Soweit nicht anders verordnet, 3-mal pro Tag eine Dosis über einige Tage; mit zunehmender
Besserung seltener. Bei akuten Zuständen darf die orale Gabe alle 15-30 Minuten erfolgen bis zur Besserung.
In chronischen Fällen: Soweit nicht anders verordnet, 1-2-mal pro Tag eine Dosis über einige Wochen; mit
zunehmender Besserung seltener.
keine bekannt.
Anwendung während der Trächtigkeit und Laktation und in der Legeperiode:
Zur Verträglichkeit von ReVet® RV 18 bei trächtigen und laktierenden Tieren bzw. bei Tieren in der Legeperiode
liegen keine Untersuchungsergebnisse vor. Wie alle Arzneimittel sollten auch homöopathische Arzneimittel
während der Trächtigkeit und Laktation nur nach Rücksprache mit dem Tierarzt angewendet werden.
keine bekannt.
Hinweis: Bei der Behandlung mit einem homöopathischen Arzneimittel können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). In diesem Fall sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Tierarzt befragen.
Wie bei andern Arzneimitteln können auch bei homöopathischen Arzneimitteln Wechselwirkungen mit anderen Arzneitmitteln auftreten. Wenn ReVet® RV 18 gleichzeitig mit einem anderen Arzneimittel angewendet werden soll, fragen Sie dazu Ihren Tierarzt.
Hinweis: Bei anhaltenden, unklaren, periodisch oder neu auftretenden Beschwerden, Fieber oder schweren Störungen des Allgemeinbefindens sollte umgehend ein Tierarzt aufgesucht werden.
Bitte Gebrauchsinformation beachten.
ja
ja
Bei den Tier-Präparaten handelt es sich um speziell abgestimmte homöopathische Kombinationsarzneimittel. Die Globuli können auch über das Trinkwasser oder das Futter verabreicht werden.
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Tierärztin, Ihren Tierarzt oder in Ihrer Apotheke.
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