Soweit nicht anders verordnet und in Abhängigkeit vom Körpergewicht erhalten:
Heimtiere (Mäuse, Ratten, Meerschweinchen, Marderartige), Ziervögel ca. 1 bis 3 Globuli; Kaninchen, Tauben ca. 1 bis 3 Globuli; Welpen, Katzen ca. 2 bis 5 Globuli; Hunde ca. 5 bis 10 Globuli;Schafe, Ziegen ca. 10 Globuli; Kälber, Schweine ca. 10 bis 20 Globuli; Pferde, Rinder ca. 30 bis 50 Globuli.
Bei den Tierarten, bei denen keine individuelle Dosierung möglich ist, z. B. bei Heimtieren (Mäuse, Ratten, Meerschweinchen, Marderartige), Kaninchen, Geflügel (Hühner, Puten, Gänse, Enten), Fischen (Karpfen, Forellen), Ziervögeln, Amphibien und Reptilien kann eine Auflösung von ca. 20 Globuli pro Liter im Trink-, Badewasser oder Tauchbad angewendet werden.
ReVet® RV 13 – oral – (Globuli) wird in etwas Wasser aufgelöst eingegeben. Die Globuli dürfen auch aufgelöst mit etwas Nahrung oder Tränke verabreicht werden.
Die Häufigkeit und Dauer der Anwendung richtet sich in erster Linie nach den Grundsätzen der Homöopathie, wonach bei beginnender Besserung seltener dosiert wird und nach Erreichen des Normalzustandes zunächst keine weitere Anwendung erforderlich ist.
In akuten Fällen: Soweit nicht anders verordnet, 2-mal pro Tag eine Dosis über einige Tage, bei zunehmender Besserung seltener.
In chronischen Fällen: Soweit nicht anders verordnet, kurartige Verabreichung bzw. Fortsetzung der Therapie mit 1 Gabe pro Tag oder alle 2 Tage 1 Gabe über mehrere Wochen bis Monate.
Für die Behandlung von größeren Tierbeständen siehe Gebrauchsinformation.