Wir geben Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Homöopathie, Arzneimittel und unsere Präparate.
Die Homöopathie ist eine Therapiemethode, die vor über 200 Jahren vom Arzt, Apotheker und Chemiker Dr. Samuel Hahnemann entwickelt wurde. Das Grundprinzip der Homöopathie besteht in der Behandlung von Erkrankungen nach dem Ähnlichkeitsprinzip. Samuel Hahnemann leitete die Bezeichnung seiner neuen Heilmethode – der Homöopathie – vom Griechischen homoios = ähnlich und pathos = Leiden, ab. Homöopathie bedeutet wörtlich übersetzt „Ähnliches Leiden".
Die Homöopathie beruht auf drei Grundprinzipien:
„Similia similibus curentur“ – Ähnliches werde durch Ähnliches geheilt. Das bedeutet, dass eine Krankheit mit dem Mittel geheilt werden sollte, das beim Gesunden die Beschwerden, unter denen der Erkrankte leidet, hervorruft.
Samuel Hahnemann entdeckte dieses Prinzip zufällig anhand der Wirkung der Chinarinde. Durch einen Selbstversuch mit Chinarinde löste er fieberähnliche Zustände aus. Im Arzneimittelbild von Chinarinde sind alle Stadien von Fieber deutlich ausgeprägt.
„Potenzierung“ stammt vom Lateinischen Potentia und bedeutet „Kraft“. Die Potenzierung bzw. Kraftentfaltung ist die Verdünnung bei gleichzeitiger „Dynamisierung“ (Verschüttelung oder Verreibung). Die Potenzierung ist der in der Homöopathie entscheidende Herstellungsschritt. Nach Hahnemann soll eine richtig gewählte Arznei umso intensiver wirken, je mehr sie stufenweise von ihrer stofflichen Darstellungsform befreit wird (durch Verreibung, Potenzierung). Art und Anzahl der Potenzierungsschritte, und damit die Wirkstärke des Arzneimittels, wird durch den Buchstaben sowie die Zahl hinter dem Wirkstoffnamen angegeben. Bei Dr. Reckeweg legen wir Wert auf hohe Qualität und verwenden ausschließlich das traditionelle Verfahren von Hand. Mehr Informationen zur traditionellen Handpotenzierung erfahren Sie hier.
Bei der Buchstaben-Zahlen-Kombination handelt es sich um eine Potenzangabe. Die gebräuchlichsten Potenzen sind die Dezimal-Potenz (D-Potenz: Verhältnis 1:10) und die Centesimal-Potenz (C-Potenz: Verhältnis 1:100). Bei der Herstellung einer D1-Potenz wird 1 Teil einer Urtinktur mit 9 Teilen eines Alkohol Wassergemisches verdünnt (Verhältnis 1:10) und durch eine festgelegte Anzahl von Schüttelschlägen dynamisiert. Diese Kombination aus Verdünnung und Schütteln wird pro Potenzierungsschritt durchgeführt. Eine Potenz D4 entspricht also einer vierfachen Wiederholung dieses Prozesses.
Bei der Homöopathie als Reiz- und Regulationstherapie kann es bei Behandlungsbeginn, durch die Regulationsmechanismen des Körpers, zu einer leichten Verschlimmerung (Erstverschlimmerung) der vorhandenen Beschwerden kommen.
Bei Kombinationspräparaten und niedrig potenzierten Einzelmitteln tritt diese Erstreaktion eher selten auf.
Die Erstverschlimmerung wird als positives Zeichen der korrekten Arzneiwahl gedeutet, da der Körper beginnt, zu reagieren. Sie klingt oft rasch wieder ab und geht dann in den Besserungsprozess über.
Bei akuten Krankheiten dauern Erstverschlimmerungen i.d.R. nicht länger als ein paar Stunden, bei chronischen Erkrankungen können sie bis zu ein paar Tagen anhalten. Bei Unsicherheit, ob es sich um eine Erstverschlimmerung oder generelle Verschlechterung der Erkrankung handelt, sollte ein erfahrener homöopathischer Therapeut aufgesucht werden.
Quelle und weitere Informationen: www.homoeopathie-entdecken.de
Die meisten in Deutschland verfügbaren Arzneimittel von Dr. Reckeweg sind sogenannte homöopathische Kombinationsarzneimittel. Unsere Kombinationsarzneimittel enthalten jeweils mehrere homöopathische Einzelwirkstoffe, die mit unterschiedlichen Wirkschwerpunkten, die unterschiedlichen Symptome und Stadien einer bestimmten Erkrankung beeinflussen können.
Folgende Serien von Dr. Reckeweg bestehen aus Kombinationsarzneimitteln:
Gastreu®-Tropfen (Arzneimittel für den Menschen)
Gastreu®-Injekte (Arzneimittel für den Menschen)
ReVet® H-Serie (Arzneimittel für Tiere)
ReVet®RV-Serie (Arzneimittel für Tiere)
Unsere Einzelmittel sind in Form von Streukügelchen (Globuli) erhältlich.
Sie erhalten alle unsere Präparate in Ihrer Apotheke vor Ort oder in der Online-Apotheke.
Ja, homöopathische Präparate können gut mit anderen Therapieformen und Arzneimitteln kombiniert werden, allerdings nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt. Bei manchen homöopathischen Präparaten müssen Wechselwirkungen, die in der Gebrauchsanweisung vermerkt sind, berücksichtigt werden. Allopathische, vom Arzt verordnete Medikamente, sollten keinesfalls eigenmächtig reduziert oder abgesetzt werden.
Quelle und weitere Informationen: www.homoeopathie-entdecken.de
Um homöopathische wie auch pflanzliche Arzneimittel herzustellen und haltbar zu machen, ist es häufig unumgänglich, alkoholische Auszüge aus Pflanzen herzustellen. Die Gastreu®-Präparate von Dr. Reckeweg enthalten, je nachdem aus welchen Bestandteilen sie zusammengesetzt wurden, 35 Vol.-% bis maximal 67 Vol.-% Alkohol.
Der für die Gastreu®-Präparate verwendete Alkohol ist koscher. Alkohol ist ein natürlicher Bestandteil einer Reihe von Lebensmitteln, z. B. von Fruchtsäften, veredelten Milchprodukten, wie Joghurt und Kefir, aber auch von Brot und Sauerkraut. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über den Alkoholgehalt dieser Lebensmittel:
Lebensmittel | Gehalt an reinem Alkohol in g |
1 Glas Apfelsaft (200 ml) | 1,00 g |
1 Scheibe Brot | 0,15 g |
100 g Sauerkraut | 0,50 g |
15 Tropfen einer Arzneilösung mit 67 Vol.-% Alkohol | 0,38 g |
15 Tropfen einer Arzneilösung mit 36 Vol.-% Alkohol | 0,22 g |
Ein Beispiel: Viele Gastreu®-Medikamente enthalten ca. 36 Vol.-% Alkohol. Die verabreichte Alkoholmenge bei der Einnahme von 15 Tropfen sind also um 78 % geringer als beim Genuss von 200 ml Apfelsaft.
Obwohl häufig, gerade von Kindern, größere Mengen Fruchtsäfte konsumiert werden, findet sich bislang in der Literatur kein Hinweis darauf, dass durch die z. B. in Säften oder Brot enthaltenen Alkoholmengen der kindliche Organismus geschädigt wird.
Selbstverständlich müssen auch homöopathische Arzneimittel, wie alle Arzneimittel, unzugänglich für Kinder aufbewahrt werden, um Überdosierung z. B. durch unfallhaftes Trinken eines Teils oder des gesamten Flascheninhaltes zu verhindern. Für trockene Alkoholiker gilt, dass sie keine alkoholhaltigen Arzneimittel zu sich nehmen sollten.
Frei verkäufliche Arzneimittel
Frei verkäufliche Arzneimittel und Produkte dürfen z. B. in Drogeriemärkten und im Einzelhandel verkauft werden. Außerdem ist ein Direktbezug beim Hersteller möglich. Aus unserem Sortiment gehören die Nahrungsergänzungsmittel VITA ROYAL® und VITA LEMON® sowie die homöopathischen Kombinationsarzneimittel für Heimtiere (ReVet® H-Serie und Schüßler Salze für Heimtiere) zu den frei verkäuflichen Produkten.
Apothekenpflichtige Arzneimittel
Apothekenpflichtige Arzneimittel gelten als beratungsbedürftige Produkte und sind in den stationären Apotheken sowie über Online-Apotheken erhältlich. Alle Dr. Reckeweg-Arzneimittel, die nicht freiverkäuflich sind, wie z. B. unsere Gastreu®-Serie, Einzelmittel und ReVet® RV-Serie für Tiere sind apothekenpflichtige Präparate.
Verschreibungspflichtige Arzneimittel
Verschreibungspflichtige Arzneimittel sind immer apothekenpflichtig. Gleichzeitig dürfen sie nur gegen Vorlage eines ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Rezepts verkauft werden. Arzneimittel sind dann verschreibungspflichtig, wenn der Patient vor unmäßigen Nebenwirkungen geschützt oder ein Missbrauch verhindert werden soll. Dr. Reckeweg-Arzneimittel sind nicht verschreibungspflichtig.
PZN ist die Kurzschreibweise von Pharmazentralnummer. Diese 8-stellige Nummer erleichtert Ihnen die Bestellung unserer Arzneimittel in Ihrer Apotheke. Wenn die Apotheke das gewünschte Arzneimittel nicht vorrätig hat, kann sie es direkt bei uns oder beim Großhandel bestellen.
Bei den Präparaten, auf denen kein Anwendungsgebiet/keine Indikation vermerkt ist, handelt es sich um sogenannte registrierte Arzneimittel. Auch wenn auf dem Präparat und der Packungsbeilage keine Indikation vermerkt ist, sind die Inhaltstoffe auf ein bestimmtes Krankheitsbild abgestimmt, welches sich dem homöopathisch erfahrenen Therapeuten auf Grund der Inhaltsstoffe erschließt.
Der Unterschied zwischen einem registrierten und einem zugelassenen Arzneimittel liegt im Zulassungsverfahren:
Zugelassene homöopathische Arzneimittel dürfen unter Angabe von Anwendungsgebieten (Indikationen) in Verkehr gebracht werden, zum Beispiel „Grippale Infekte (Erkältungskrankheiten)“. Um die Zulassung zu erhalten, müssen dem BfArM wissenschaftliche Unterlagen zur Prüfung vorgelegt werden. Mit der Zulassung bestätigt das BfArM die Wirksamkeit des Präparats im Hinblick auf eine bestimmte Erkrankung, dessen Unbedenklichkeit sowie die pharmazeutische Qualität. Eine Zulassung wird in der Regel für homöopathische Komplexmittel erteilt. Diese enthalten mehrere Wirkstoffe, die so gewählt werden, dass sie sich bei der Heilung bestimmter Symptome wechselseitig ergänzen und verstärken.
Registrierte homöopathische Arzneimittel hingegen werden ohne Angabe einer Indikation in Verkehr gebracht. Wie auch im Zulassungsverfahren erfolgt eine Prüfung der Qualität und Unbedenklichkeit. Zudem muss die Bekanntheit des Wirkstoffs in der homöopathischen Fachliteratur belegt werden. Nur der Wirksamkeitsnachweis im Hinblick auf eine bestimmte Indikation ist nicht zwingend vorgeschrieben. Das ist auch sinnvoll, da hauptsächlich homöopathische Einzelmittel registriert werden. Diese werden häufig bei ganz unterschiedlichen Erkrankungen eingesetzt.
Generell ist es nicht empfehlenswert, Arzneimittel mit Kaffee, Milch oder Saft einzunehmen.
Insbesondere bei chronischen Erkrankungen kann es sein, dass Ihr Therapeut Ihnen gleichzeitig mehrere Dr. Reckeweg Arzneimittel verordnet. In diesem Falle ist es sinnvoll, die verschiedenen Arzneimittel in Absprache mit dem behandelnden Therapeuten einzeln und zu unterschiedlichen Zeiten einzunehmen.
Vor Anbruch der Packung sind die Tropfen der Gastreu®-Serie bis zum aufgedruckten Haltbarkeitsdatum verwendbar. Nach Anbruch sind die Gastreu®-Tropfen noch 6 Monate haltbar. Dank der verdunkelten Flaschenfarbe müssen Sie die Tropfen nicht im Kühlschrank aufbewahren. Schützen das Arzneimittel aber dennoch vor zu großer Erwärmung und insbesondere vor direkter Sonneneinstrahlung.
Unsere homöopathischen Dr. Reckeweg Arzneimittel sind apothekenpflichtig und Sie erhalten sie rezeptfrei in Ihrer Apotheke vor Ort oder in ausgewählten Online-Apotheken. Achten Sie auf den Hinweis „Versandapotheke", von hier aus werden Sie bequem zu Ihrer gewünschten Online-Apotheke weitergeleitet.
Die nicht apothekenpflichtigen Präparate können Sie in der Apotheke oder auch direkt von Dr. Reckeweg beziehen. Hierzu gehören unsere Nahrungsergänzungsmittel VITA ROYAL® und VITA LEMON® sowie unsere homöopathischen Kombinationsarzneimittel für Heimtiere: die ReVet® H-Serie und die Schüßler Salze für Heimtiere.
Unsere Dr. Reckeweg Kombinationstropfen und Injekte tragen auf dem deutschen Markt den Namen „Gastreu®". Der Name Gastreu® stammt aus dem Griechischen und bedeutet magenfreundlich/gut verträglich. Eine Übersicht zu unseren Gastreu®-Tropfen und -Injekten finden Sie hier:
Sie können die ReVet® RV und ReVet® H Globuli auch über das Futter oder das Trinkwasser verabreichen, sofern es aus individueller therapeutischer Sicht keine Einwände gibt. Die Globuli lösen sich gut in Wasser auf.
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