Soweit nicht anders verordnet und in Abhängigkeit vom Körpergewicht erhalten: Heimtiere (Mäuse, Ratten, Meerschweinchen, Marderartige), Ziervögel ca. 1 bis 3 Globuli; Kaninchen, Tauben ca. 1 bis 3 Globuli; Welpen, Katzen ca. 2 bis 5 Globuli; Hunde ca. 5 bis 10 Globuli; Schafe, Ziegen ca. 10 Globuli; Kälber, Schweine ca. 10 bis 20 Globuli; Pferde, Rinder ca. 30 bis 50 Globuli.
Bei den Tierarten, bei denen keine individuelle Dosierung möglich ist, z. B. bei Heimtieren (Mäuse, Ratten, Meerschweinchen, Marderartige), Kaninchen, Geflügel (Hühner, Puten, Gänse, Enten), Fischen (Karpfen, Forellen), Ziervögeln, Amphibien und Reptilien kann eine Auflösung von ca. 20 Globuli pro Liter im Trink-, Badewasser oder Tauchbad angewendet werden.
ReVet® RV 3C – oral – (Globuli) wird in etwas Wasser aufgelöst eingegeben. Die Globuli dürfen auch aufgelöst mit etwas Nahrung oder Tränke verabreicht werden.
Die Häufigkeit und Dauer der Anwendung richtet sich in erster Linie nach den Grundsätzen der Homöopathie, wonach bei beginnender Besserung seltener dosiert wird und nach Erreichen des Normalzustandes zunächst keine weitere Anwendung erforderlich ist.
Soweit nicht anders verordnet, 1- bis 2-mal täglich eine Dosis, über einige Wochen; bei zunehmender Besserung seltener. Während akuter Schübe im Verlauf chronischer Zustände kann eine wesentlich schnellere Wiederholung der Gaben erforderlich werden; auch hierfür gilt, daß die Häufigkeit der Anwendung mit zunehmender Besserung zurückzunehmen ist.
Für die Behandlung von größeren Tierbeständen siehe Gebrauchsinformation.